Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept

der Galerie ART AFFAIR Regensburg 

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. 

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:

Karl-Friedrich Krause, Inhaber

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

 

1. Maßnahmen zur Personenanzahl und Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

 

Maximale Anzahl Kunden = 11 (Ausstellungsfläche in m²) / 20 

Das Galeriekonzept erfordert, dass Ausstellungen abgehalten und besucht werden können. Der Besuch der Ausstellung ist daher zwingend notwendig. Um die Anzahl der Besucher zu limitieren ist ein online Anmeldesystem bei „Doodle“ eingerichtet worden, das maximal 10 Besucher pro Stunde erlaubt. Besucher, die sich für einen Zeitraum angemeldet haben, haben damit Vorrecht vor Besuchern, die ohne Anmeldung kommen.

Die Anzahl der 11 Kunden in den Galerieräumen wird durch Sichtkontrolle ermittelt und kontrolliert. Bei Überschreiten der Anzahl, wird die Eingangstüre geschlossen und es gibt einen Wartebereich vor dem Schaufenster.

Die Galerieräume sind in 6 Zonen durch Gitterkäfige deutlich von einander getrennt. Es gibt pro Käfig Hinweisschilder , die erklären, dass in jedem Käfig sich maximal 2 Personen aus einem Haushalt, in Falle von Familien auch mit eigenen Kinder und eine fremde Person, z.B. Personal der Galerie aufhalten dürfen. Innerhalb der Käfige ist der Mindestabstand zu wahren mit der Ausnahme für Personen, die in einem Haushalt leben. 

 

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Es wird am Eingang auf die Pflicht Mund-Nasenschutz zu tragen hingewiesen. Es können Masken in der Galerie erworben werden. Es können Einwegmasken kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Künstler, der Inhaber, sowie ggf. zukünftiges Personal und bei Vernissagen Servicekräfte tragen Mund & Nasenschutz.

 

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Personen die auffällig schwitzen, husten und niesen oder sich körperlich offensichtlich unwohl fühlen, werden angesprochen und es wird geklärt, was die Ursache sein kann. Im Zweifel wird die Person gebeten die Räume zu verlassen. Weigert sich die Person, muss das Hausrecht ausgeübt werden. Es erfolgt eine Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden. 

 

Weitere Maßnahmen: 

 

4. Handhygiene 

Im Eingangsbereich und auf der Toilette befinden sich Spender mit Desinfektionsmittel. Diese selber werden mehrmals täglich desinfiziert und aufgefüllt. Die Kunden sind angehalten, sich beim Betreten der Galerie die Hände zu desinfizieren.

 

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

Der Verkehr in der Galerie ist durch die Einzäunung und Hinweisschilder gesteuert. Beim Wechsel von einem Käfig zum nächsten haben Personen den Mindestabstand zu wahren. 

Es gibt zur Straßenseite einen Eingang und einen Ausgang zur Hofseite, je nach Anforderungen kann die Bestimmung geändert werden. 

 

6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

Es gibt nur einen Arbeitsplatz, der durch ein Gitter unzugänglich für die Kunden ist. Kunden können an der Kasse den Abstand in einer Schlange wahren. 

Ansonsten hat die Galerie zur Zeit keine angestellten Mitarbeiter.

 

7. Dienstreisen und Meetings

Entfällt, da der Betrieb zur Zeit als Einzelkaufmann nur durch den Inhaber und seine Frau geführt wird.

 

8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Entfällt, da der Betrieb zur Zeit als Einzelkaufmann nur durch den Inhaber und seine Frau geführt wird.

 

9. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

Paketdienste / Lieferanten stellen Pakete und Lieferungen im ersten Raum ab. Künstler dürfen sich in den Räumen unter Einhaltung der Vorschriften dieses Konzeptes frei bewegen.

 

10. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

Es gibt nur eine Küchenzeile und eine Toilette im Souterrain. Auf Grund der historischen Bausubstanz wurden auf die Einrichtung von Pausen und Sozialräume verzichtet. 
Der Sanitärbereich ist für das Publikum nur im Notfall zu betreten. Er wird regelmäßig überprüft und desinfiziert.

 

11. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

Entfällt, da keine angestellten Mitarbeiter. Für den Fall einer späteren Einstellung von Mitarbeitern, wird eine Unterweisung ausgeführt werden.

 

12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen 

Der Verkauf von Kunstgegenständen ist beratungsintensiv. Es dürfen Kunden Erfrischungen (Getränke & Snacks) gereicht werden. Diese sind in mitnahmefähigen Einwegverpackungen darzureichen. Rechtlich spricht nichts gegen einen sofortigen Verzehr durch den Kunden in den Räumen der Galerie. 

 

Regensburg, den 27.4.2020 

 

Dieses Konzept basiert unter anderem auf der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung sowie des SARS-CoV2-Arbeitsschutzsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

 
Anfrage